Noch kein Online-Banking?
Wenn Sie noch keinen Online-Banking-Zugang haben: Lassen Sie sich jetzt freischalten. Anschließend stehen Ihnen alle Funktionen des Online-Bankings inklusive Elektronisches Postfach zur Verfügung.
* Sofern Sie der Buchführungspflicht unterliegen, erkundigen Sie sich zuvor bei Ihrem Finanzamt, ob es den elektronischen Kontoauszug steuerrechtlich anerkennt.
Über das Elektronische Postfach erhalten Sie Dokumente und Nachrichten von Ihrer Sparkasse. Dies können beispielsweise Kreditkarten- oder Wertpapierabrechnungen, Änderungen von Bedingungen oder den AGB sein.
Darüber hinaus können Sie Ihrer Sparkasse über das Elektronische Postfach auch Nachrichten schreiben und so per Mitteilung ganz einfach Kontakt zu Ihrem Berater aufnehmen. Und: Es beinhaltet praktische Funktionen, wie eine unkomplizierte Terminvereinbarung.
Das hängt davon ab, welche Konten Sie für das Elektronische Postfach aktiviert haben: